Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Seite ist nur auf Deutsch verfügbar. Rechtlich verbindlich ist die deutsche Fassung.
für die Vermittlung von Transportleistungen durch [Firmenname inkl. Rechtsform, z. B. ROTINDA LOGISTICS GmbH], Krefelder Straße 60, 52146 Würselen, Deutschland (nachfolgend „ROTINDA“)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ROTINDA und ihren Auftraggebern über die Vermittlung von Transportleistungen, insbesondere zwischen Deutschland und der Türkei.
- Das Angebot von ROTINDA richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ROTINDA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungen von ROTINDA
- ROTINDA vermittelt Transportleistungen. ROTINDA sucht für den Auftraggeber geeignete Frachtführer, holt Angebote ein, stimmt die Durchführung ab und begleitet die Kommunikation bis zum Abschluss des Transports.
- ROTINDA führt Transporte nicht selbst durch und schuldet weder die Beförderung noch einen bestimmten Transporterfolg. Der Frachtvertrag über die Beförderung kommt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Frachtführer zustande, sofern im Einzelfall nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
- Für den Frachtvertrag gelten die Bedingungen des jeweiligen Frachtführers sowie die gesetzlichen Vorschriften. Bei grenzüberschreitenden Straßentransporten gilt insbesondere das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
- [Falls ROTINDA Transporte im eigenen Namen besorgt (Spediteur), statt nur zu vermitteln: § 2 Abs. 2 und 3 anpassen und die Geltung der ADSp 2017 vereinbaren – unbedingt anwaltlich prüfen lassen]
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
- Angebote von ROTINDA sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie beruhen auf den Angaben des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Anfrage.
- Ein Vermittlungsauftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von ROTINDA in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder ROTINDA einen Auftrag in Textform bestätigt.
- Preise und Termine von Frachtführern gibt ROTINDA unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit weiter. Ändern sich die Sendungsdaten, kann sich auch das Angebot ändern.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt ROTINDA rechtzeitig alle für die Vermittlung und Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung, insbesondere Abhol- und Lieferadresse, Termine, Art, Menge, Gewicht und Maße der Ware sowie besondere Anforderungen.
- Gefahrgut (ADR), temperaturempfindliche, besonders wertvolle oder diebstahlgefährdete Güter sind bei der Anfrage ausdrücklich und schriftlich anzugeben.
- Der Auftraggeber ist für eine beförderungssichere Verpackung, Kennzeichnung und Verladung der Ware verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber stellt die für Zoll, Ausfuhr, Einfuhr und Versand erforderlichen Dokumente und Informationen bereit. Zölle, Einfuhrabgaben und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Für Schäden und Mehrkosten, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftraggeber.
§ 5 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung von ROTINDA ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14] Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für den Geschäftsverkehr (§ 288 BGB).
- Zusätzliche Kosten, die durch Umstände entstehen, die ROTINDA nicht zu vertreten hat (z. B. Wartezeiten bei der Be- oder Entladung, Umleitungen, Änderungen durch den Auftraggeber), werden gesondert berechnet, soweit der Frachtführer sie in Rechnung stellt.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Haftung
- ROTINDA haftet für die sorgfältige Auswahl des Frachtführers. Für Verlust, Beschädigung oder verspätete Ablieferung der Ware haftet der jeweilige Frachtführer nach den für den Frachtvertrag geltenden Bestimmungen, bei internationalen Straßentransporten insbesondere nach der CMR.
- ROTINDA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung von ROTINDA auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- ROTINDA haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Grenz- und Zollabfertigungen, Streiks oder sonstiger Umstände, die ROTINDA nicht zu vertreten hat.
§ 7 Versicherung
- Die gesetzliche Haftung des Frachtführers deckt den Wert der Ware häufig nicht vollständig ab. Auf Wunsch des Auftraggebers vermittelt ROTINDA eine Transportversicherung. Ohne ausdrücklichen schriftlichen Auftrag ist ROTINDA nicht verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen.
§ 8 Schadensmeldung
- Erkennbare Schäden oder Verluste sind bei Ablieferung auf dem Frachtbrief zu vermerken. Nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen (Art. 30 CMR bzw. § 438 HGB). Der Auftraggeber informiert ROTINDA unverzüglich, damit ROTINDA bei der Abwicklung gegenüber dem Frachtführer unterstützen kann.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich.
- ROTINDA verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Für die Durchführung erforderliche Daten werden an den beauftragten Frachtführer weitergegeben.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Vorschriften internationaler Übereinkommen, insbesondere der CMR, bleiben unberührt.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Aachen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie von Einzelverträgen bedürfen der Textform.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026